LOCKERUNGEN MADEIRA 27. APRIL, CORONA, COVID 19

Geringere Einschränkungen für Ihren Urlaub
26. April 2021

Ab dem 27. April 2021 werden in Madeira die Einschränkungen zur Eindämmung der Corona, Covid-19 Pandemie teilweise gelockert. Weitere Lockerungen folgen am 2. Mai, somit wird Ihr Urlaub auf der Blumeninsel noch entspannter.

Generelles

Es bleiben die AHA Regeln erhalten, sprich wie bisher ist wenn möglich die sichere Distanz von 2 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Sollte dies nicht möglich sein, ist das Tragen eine Mund Nasen Schutzes Pflicht, auch draußen. Um Konflikte und Diskussionen zu vermeiden, gilt im öffentlichen Raum eine allgemeine Maskenpflicht, insbesondere in der Hauptstadt Funchal wird dies auch kontrolliert.
Öffentliche Einrichtungen wie Geschäfte, Restaurants, Bars, Tankstellen etc müssen wie bisher Hände Desinfektionsmittel für die Kunden bereitstellen.
Weiterhin gilt für die Einreise nach Madeira die Pflicht entweder einen negativen Test, der maximal 72 Stunden alt ist, nachzuweisen oder direkt bei der Einreise am Flughafen einen solchen zu absolvieren. Bis zum Erhalt des Ergebnisses (maximal 12 Stunden) gilt eine Quarantänepflicht. Diese Testpflicht gilt nicht für vollständig Geimpfte oder Personen, die einen Nachweis erbringen, dass Sie von Covid-19 bereits vollständig genesen sind.

Ab 27. April

Shows, Veranstaltunge, Konferenzen

Covid-19: Feiern wieder erlaubt

Shows, kulturelle Veranstaltungen und Konferenzen können mit einer Kapazität von bis zu 50% der im Normalfall zugelassenen Besucher abgehalten werden.
Um Menschenansammlungen zu vermeiden, sind Pausen bei diesen Veranstaltungen nicht zulässig.

Heime

Pro Bewohner sind zwei Besusche von je einer Stunde pro Woche erlaubt.

Einwohner, Studenten und Auswanderer

Für Madeira und Porto Santo gilt bei Einreise per Flugzeug folgendes: Einwohner, Studenten und Auswanderer benötigen neben dem oben genannten ersten Einreisetest einen zweiten negativen am fünften Tag nach Ankunft. Die bisherige Quarantänepflicht zwischen den beiden Test wird aufgehoben.
Für Touristen reicht der erste Einreisetest.

Ab 2. Mai

Ausgangsbeschränkung

Alle Geschäfte, Restaurants und Bars etc müssen um 22.00 Uhr (statt vorher 18.00 Uhr) schließen, die nächtliche Ausgangssperre gilt von 23.00 bis 05.00 Uhr (statt vorher 19.00 bis 05.00 Uhr).

Restaurants

Restaurant Corona Madeira

Die maximal zugelassene Besucherzahl beträgt 50% der regulären Genehmigung.
Pro Tisch dürfen maximal fünf Personen sitzen.

Bars

Die maximal zugelassene Besucherzahl beträgt wie bei Restaurants 50% der regulären Genehmigung.
Es dürfen ebenfalls maximal fünf Personen an einem Tisch sitzen.
Es ist nicht gestattet, im stehen oder an der Theke Getränke zu konsumieren.

Hochzeiten und Taufen

In Räumlichkeiten dürfen sich nur die Hälfte der maximal zugelassenen Personen aufhalten.
Mehr als fünf Personen pro Tisch sind nicht zulässig.

Supermärkte und Geschäfte

April: Supermarkt in Calheta

Die zugelassene Kapazität in Geschäften darf nur zur Hälfte genutzt werden.

Sporthallen

Die zulässige Benutzerzahl ist auch hier auf 50% begrenzt. Gruppen von mehr als fünf Personen sind unzulässig.

Wettkampfsport

Lockerungen Fußball

Sportwettbewerbe von A-Nationalmannschaften, die an regulären nationalen Meisterschaften teilnehmen, sind in den Sportstätten Madeiras zulässig.
Der Trainingsbetrieb und Wettkämpfe von Sportarten mit geringem Ansteckungsrisiko sind wieder zulässig.

Öffentlicher Dienst und Verwaltung

Ab dem 3. Mai öffnen alle Dienste und Einrichtungen der regionalen Verwaltung wieder von 09.00 bis 17.30 Uhr.
Der Madeira Citizen's Store öffnet von Montag bis Freitag von 08.30 bis 19.30 Uhr und Samstags von 08.30 bis 13.30 Uhr).
Damit sind diese Einrichtungen wieder zu normalen Betreibszeiten geöffnet.

Die Verwaltungen sind angehaten, dafür zusorgen, dass der Arbeitszeitbeginn der Angestellten entzerrt wird.

Glücksspiele, Casinos

Diese Einrichtungen dürfen bis 22.00 Uhr geöffnet haben.

Personentransport

In Fahrzeugen, die für touristische Aktivitäten von touristischen Unterhaltungsunternehmen oder Reise- und Tourismusagenturen verwendet werden, dürfen alle Sitze belegt werden, wenn alle Insassen volständig geimpft sind oder sich von der Krankheit COVID-19 erholt haben.
Ansonsten dürfen nur 2/3 der Plätze besetzt werden.

Badeanstalten

Die Umkleidekabinen, Innenduschen und Trinkbrunnen bleiben geschlossen.
In der kommenden Badesaison ist es vorgesehen, die Schwimmbäder, die Spielplätze und die Sportinfrastruktur wieder zu öffnen.