Ab dem 27. April 2021 werden in Madeira die Einschränkungen zur Eindämmung der Corona, Covid-19 Pandemie teilweise gelockert. Weitere Lockerungen folgen am 2. Mai, somit wird Ihr Urlaub auf der Blumeninsel noch entspannter.
Geringere Einschränkungen für Ihren Urlaub
26. April 2021
Generelles
Es bleiben die AHA Regeln erhalten, sprich wie bisher ist wenn möglich die
sichere Distanz von 2 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Sollte dies nicht möglich
sein, ist das Tragen eine Mund Nasen Schutzes Pflicht, auch draußen. Um Konflikte und
Diskussionen zu vermeiden, gilt im öffentlichen Raum eine allgemeine Maskenpflicht,
insbesondere in der Hauptstadt Funchal wird dies auch kontrolliert.
Öffentliche Einrichtungen wie Geschäfte, Restaurants, Bars, Tankstellen etc
müssen wie bisher Hände Desinfektionsmittel für die Kunden bereitstellen.
Weiterhin gilt für die Einreise nach Madeira die Pflicht entweder einen negativen Test,
der maximal 72 Stunden alt ist, nachzuweisen oder direkt bei der Einreise am Flughafen einen
solchen zu absolvieren. Bis zum Erhalt des Ergebnisses (maximal 12 Stunden) gilt eine
Quarantänepflicht. Diese Testpflicht gilt nicht für vollständig Geimpfte oder
Personen, die einen Nachweis erbringen, dass Sie von Covid-19 bereits vollständig
genesen sind.
Ab 27. April
Shows, Veranstaltunge, Konferenzen
Shows, kulturelle Veranstaltungen und Konferenzen können mit einer Kapazität von
bis zu 50% der im Normalfall zugelassenen Besucher abgehalten werden.
Um Menschenansammlungen zu vermeiden, sind Pausen bei diesen Veranstaltungen nicht zulässig.
Heime
Pro Bewohner sind zwei Besusche von je einer Stunde pro Woche erlaubt.
Einwohner, Studenten und Auswanderer
Für Madeira und Porto Santo gilt bei Einreise per Flugzeug folgendes:
Einwohner, Studenten und Auswanderer benötigen neben dem oben genannten
ersten Einreisetest einen zweiten negativen am fünften Tag nach Ankunft.
Die bisherige Quarantänepflicht zwischen den beiden Test wird aufgehoben.
Für Touristen reicht der erste Einreisetest.
Ab 2. Mai
Ausgangsbeschränkung
Alle Geschäfte, Restaurants und Bars etc müssen um 22.00 Uhr (statt vorher 18.00 Uhr) schließen, die nächtliche Ausgangssperre gilt von 23.00 bis 05.00 Uhr (statt vorher 19.00 bis 05.00 Uhr).
Restaurants
Die maximal zugelassene Besucherzahl beträgt 50% der regulären
Genehmigung.
Pro Tisch dürfen maximal fünf Personen sitzen.
Bars
Die maximal zugelassene Besucherzahl beträgt wie bei Restaurants
50% der regulären Genehmigung.
Es dürfen ebenfalls maximal fünf Personen an einem Tisch sitzen.
Es ist nicht gestattet, im stehen oder an der Theke Getränke zu konsumieren.
Hochzeiten und Taufen
In Räumlichkeiten dürfen sich nur die Hälfte der maximal zugelassenen
Personen aufhalten.
Mehr als fünf Personen pro Tisch sind nicht zulässig.
Supermärkte und Geschäfte
Die zugelassene Kapazität in Geschäften darf nur zur Hälfte genutzt werden.
Sporthallen
Die zulässige Benutzerzahl ist auch hier auf 50% begrenzt. Gruppen von mehr als fünf Personen sind unzulässig.
Wettkampfsport
Sportwettbewerbe von A-Nationalmannschaften, die an regulären nationalen
Meisterschaften teilnehmen, sind in den Sportstätten Madeiras zulässig.
Der Trainingsbetrieb und Wettkämpfe von Sportarten mit geringem Ansteckungsrisiko
sind wieder zulässig.
Öffentlicher Dienst und Verwaltung
Ab dem 3. Mai öffnen alle Dienste und Einrichtungen der regionalen Verwaltung
wieder von 09.00 bis 17.30 Uhr.
Der Madeira Citizen's Store öffnet von Montag bis Freitag von 08.30 bis 19.30 Uhr
und Samstags von 08.30 bis 13.30 Uhr).
Damit sind diese Einrichtungen wieder zu normalen Betreibszeiten geöffnet.
Die Verwaltungen sind angehaten, dafür zusorgen, dass der Arbeitszeitbeginn der
Angestellten entzerrt wird.
Glücksspiele, Casinos
Diese Einrichtungen dürfen bis 22.00 Uhr geöffnet haben.
Personentransport
In Fahrzeugen, die für touristische Aktivitäten von touristischen Unterhaltungsunternehmen
oder Reise- und Tourismusagenturen verwendet werden, dürfen alle Sitze belegt werden, wenn
alle Insassen volständig geimpft sind oder sich von der Krankheit COVID-19 erholt haben.
Ansonsten dürfen nur 2/3 der Plätze besetzt werden.
Badeanstalten
Die Umkleidekabinen, Innenduschen und Trinkbrunnen bleiben geschlossen.
In der kommenden Badesaison ist es vorgesehen, die Schwimmbäder, die Spielplätze und
die Sportinfrastruktur wieder zu öffnen.