TAP Portugal hat mit der Nutzung der Hotline
01804337337 rechtswidrig gehandelt.
Es wurden zu hohe Gesprächsgebühren berechnet, diese wurden vorher nicht genannt
und die Warteschleife war nicht kostenlos.
Auch uns von Casa Vento Madeira sind als mehrfachem
Anrufer dieser Nummer im Zusammenhang mit einer Flugbuchung horrende Kosten in Höhe von
insgesamt über 210 Euro entstanden.
Die Bundenetzagentur hat reagiert und die Nummer abgeschaltet und klargestellt, dass
Kunden die entsprechende Anrufe getätigt haben, das Geld vollständig erstattet bekommen
müssen.
Sehr geehrte Frau XXXX,
ich komme zurück auf Ihre Beschwerde zur Rufnummer (0)180-4 337 337.
Die Bundesnetzagentur hat den zu Grunde liegenden Sachverhalt eingehend geprüft.
Hiernach besteht auch aufgrund Ihres Hinweises gesicherte Kenntnis von der rechtswidrigen
Nutzung der gemeldeten Rufnummer. Im Rahmen der Nutzung der Rufnummer wurde gegen
die Vorgaben zur Nutzung von Warteschleifen nach § 66g Abs. 1 und 2 TKG verstoßen.
Zudem konnten Verstöße gegen die Preisangabepflicht nach § 66a TKG
festgestellt werden.
Die Rufnummer wurde aus diesem Grund zwischenzeitlich abgeschaltet und ist demnach
nicht mehr erreichbar.
Der Verstoß gegen die Vorgaben zu Warteschleifen hatte im Falle eines Anrufes aus
dem Mobilfunk jedoch insbesondere zur Folge, dass erhebliche Kosten verursacht wurden.
Der Diensteanbieter TAP Air Portugal hat im Rahmen des durchgeführten Verwaltungsverfahrens
die Erstattung aller zu Unrecht entstandenen Kosten zugesagt. Zu diesem Zwecke wurde
die E-Mail-Adresse raitpw@tap.pt eingerichtet. Diese E-Mail-Adresse dient nur der
Bearbeitung von entsprechenden Sachverhalten. Bitte setzen Sie sich Zwecke der Kostenerstattung
direkt mit dem Unternehmen in Verbindung. Im Sinne einer zügigen Abwicklung empfiehlt es
sich, bereits einen Nachweis über die entstandenen Kosten beizufügen.
Der Vollständigkeit halber weise ich darauf hin, dass Verstöße gegen die Regelung
des § 66g Abs. 1 TKG oder des § 66g Abs. 2 TKG gemäß § 66h Nr. 8 TKG den Wegfall des
Entgeltanspruches zur Folge. In diesen Fällen entfällt die Entgeltzahlungspflicht
für den gesamten Anruf. Die Bundesnetzagentur ist bei der Verfolgung von
Rufnummernmissbrauch auf Hinweise wie den Ihren angewiesen.